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Ab dem 1. Januar 2007 Pflichtangaben für E-Mails?

In den letzten Wochen war vermehrt die Behauptung zu hören, dass seit dem 1. Januar 2007 auch für E-Mails eine Impressumspflicht bestehe.

So titelte Heise Online am 24. Januar reißerisch „Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle“. Im Bericht wurde dann die Behauptung aufgestellt, dass es seit Anfang 2007 eine neue gesetzliche Regelung gebe, wonach auch E-Mails gewissen Pflichtangaben unterlägen.

Diese Aussage ist so falsch. Denn schon vor dem 1. Januar 2007 bestand eine solche Pflicht. Zum Januar ist lediglich das “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden, bislang relativ unbemerkt, auch bestimmte Normen im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz geändert.

Der heutige Podcast klärt auf, was sich verändert hat und für wen diese Pflichten gelten.

Die IHK Hamburg hat auf ihren Webseiten eine ausführliche Zusammenstellung der einzelnen Pflichtangaben.

Zu weiteren Fragen empfehlen wir die Diskussion auf 100Partnerprogramme.



# 12/04/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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