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Abmahnwelle gegen eBay- und Amazon-Händler? - Das ewige Problem mit den Lieferfristen

Die korrekte Angabe von Lieferfristen im Fernabsatz ist ein immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Es gibt zahlreiche Gerichtsentscheidungen hierzu, die oftmals mehr verwirren, als klare Vorgaben zu formulieren. Die Gefahr, abgemahnt zu werden, ist daher für Online-Händler von jeher ein unwägbares Risiko. Die Bedrohung durch sog. Abmahnwellen dürfte durch ein neueres Urteil des OLG Bremen zukünftig insbesondere für eBay- und Amazon-Händler erheblich steigen.

Viele Händler verwenden Klauseln wie „Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen“ oder „die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche“. Dass für die Händler vielfältige Gründe bestehen, eine genaue Angabe des Leistungszeitpunkts zu vermeiden, leuchtet ein.

Auch die großen Online-Marktplatzbetreiber Amazon und eBay erkannten dieses Bedürfnis ihrer Händler und fügen den Angaben zur Versanddauer automatisch per Algorithmus ein „voraussichtlich“ hinzu. Dieser Service war gut gemeint, aber nicht gut durchdacht.

Warum die so gewählte Voreinstellung jederzeit zu Abmahnungen gegenüber den eBay- und Amazon-Händlern führen kann, beleuchtet der heutige Podcast.



# 15/11/2012 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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