Aktuelle Urteile zu Personensuchmaschinen - Teil 1
In der letzten Zeit schießen sie wie Pilze aus dem Boden.
Gemeint sind die sogenannten Personensuchmaschinen. Im Sekundentakt durchforsten sie das Internet, speichern Daten und stellen Verknüpfungen und Querverweise her. Die wohl bekanntesten Vertreter im deutschsprachigen Raum sind Yasni und 123people.
Viele rechtliche Fragen stellen sich beim Betrieb einer solchen Personensuchmaschine. Und bislang gibt es kaum Urteile, die weiterhelfen könnten.
Der heutige Podcast versucht, ein wenig Licht in diese Dunkelheit zu bringen. Aufgrund des großen Umfangs dieses Themas besteht der Podcast aus zwei Teilen. Den ersten Teil hören Sie heute. Den zweiten Teil gibt es in der nächsten Woche.
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Dennis sagt am Jun 17, 2010 @ 08:49 AM:
Grundsätzlich muß man bei den Personensuchmaschinen zwischen ihrer Funktion als Suchmaschine und ihrer Funktion als großer Namenskatalog unterscheiden. Rufe ich die yasni Seite auf und gebe einen Namen ein, handelt es sich um eine Suchmaschine. Die Abfrage site:yasni.de (oder auch 123people.com) zeigt aber auch, dass hier riesige Webseiten mit Millionen von Seiten generiert werden, die echten Suchmaschinen wie Google oder Yahoo wieder zugeführt werden. Versuchen Sie mal zum Vergleich mit echten Suchmaschinen die Abfrage site:site:de.yahoo.com oder site:yahoo.de. Bei diesem Bereich des Webauftritts handelt es sich eben nicht mehr um eine Suchmaschine. Die Seiten dienen zur Generierung von Besuchern über echte Suchmaschinen. Hier gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Webseitenbetreiber auch. Der Vergleich zu den im Podcast genannten Auskunfteien hinkt ein wenig, da diese ihre gesammelten Daten eben nicht jedem zur Verfügung stellen. Bei der Creditreform z.B. müssen Sie sogar bestätigen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben.