Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG
Ob Musikindustrie, Computerspiele-Hersteller oder Videoproduzenten – sie alle beklagen seit Jahren das illegale Kopieren ihrer rechtlich geschützten Werke. Denn die Verfolgung der Kopierer ist mühsam, da die Rechteinhaber vielfach nur über die IP-Adresse verfügen. Seit dem 1.9.2008 gibt es aber den neuen Internet-Auskunftsanspruch. Dieser hat aber einen entscheidenden Haken: Auskunft vom Provider nach Name und Anschrift kann nur verlangt werden, wenn ein Handeln „im gewerblichen Ausmaß“ vorliegt.
Ab wann die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten ist, darüber herrscht an deutschen Gerichten absolutes Chaos.
Der heutige Podcast greift einige Urteile heraus und geht der Gretchenfrage näher auf den Grund.
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