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Darf ein Webdesigner ungefragt seine Kunden als Referenzen nennen?

Die Frage taucht immer wieder auf, vor allem im Online-Bereich: Darf ein Webdesigner oder Grafiker auf seiner eigenen Homepage seine Kunden ungefragt als Referenz nennen und die erstellten Werke als Beispiel zum Abruf zur Verfügung stellen?

Oder benötigt er hierfür die Einwilligung des Kunden?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.



# 17/01/2008 | Kommentare (16) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Joomla Blog Insider sagt am Jan 23, 2008 @ 12:50 AM:

    Danke, für den sehr informativen Podcast! Er greift die wichtigsten Themen auf und macht klar, dass man als Webdesigner auch vertraglich sauber arbeiten muss.

  2. RA Dr. Bahr sagt am Jan 23, 2008 @ 01:07 AM:

    Danke für das Lob ;-)

  3. Wolke23 sagt am Jan 23, 2008 @ 08:40 AM:

    Danke, das war mal wieder genau ein Thema, bei dem bei mir Unklarheit bestanden hat. Glücklicherweise freuen sich die meisten Kunden über entsprechende Nennung aufgrund des damit verbundenen Links :)

  4. G.Haeger sagt am Jan 23, 2008 @ 08:47 AM:

    Hallo Herr Dr. Bahr,

    zunächst mal vielen Dank für den immer interessanten Newsletter und den Podcast. Ich bin sicher, dass die damit kommunizierte Kompetenz sich positive auf Ihre Geschäftstätigkeit auswirkt.

    Hilfreich fände ich, wenn der Podcast auch als Textscript zur Verfügung stehen würde. Podcasts höre ich zwar ganz gern beim Joggen, aber Lesen geht ansonsten einfach schneller als Zuhören.

  5. RA Dr. Bahr sagt am Jan 23, 2008 @ 10:44 AM:

    @G.Haeger: Die Texte sind speziell für den Podcast zugeschnitten, so dass sie zum Lesen nicht viel taugen. Die müssten jeweils mühsam umgeschrieben werden, dafür fehlt aber leider die Zeit ;-(

  6. Stephan Hertz sagt am Jan 23, 2008 @ 03:28 PM:

    Auch ich kann mich für diesen außerordentlich informativen Podcast nur bedanken! Informativ und kompakt zum Thema Stellung bezogen!
    Ich habe den Link gleich an mehrerer Bekannte weitergeleitet.

  7. Alexander Schestag sagt am Mar 21, 2008 @ 11:58 PM:

    Ich habe auf die gestellte Frage in dem Podcast leider keine befriedigende Antwort gehört. Es heißt in dem Podcast wörtlich: "Häufig wird es so sein, daß der Name des Kunden marken- oder namensrechtlich geschützt ist". Und im Folgenden wird nur auf diesen Fall eingangen. Was aber, wenn dies nicht der Fall ist? Und was ist, wenn man nicht den Namen des Kunden, sondern nur den (im angenommenen Fall auch nicht geschützten) URL des Kunden nennt, auf dem die Seite liegt? Verlinkungen auf andere Seiten sind ja grundsätzlich erlaubt. Gilt das auch für den Fall ohne Zustimmung?

  8. RA Dr. Bahr sagt am Mar 25, 2008 @ 10:27 AM:

    @Alexander Schestag: Der Podcast kann keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen.

    Zu Ihrer Frage: Wenn der Kunde lediglich verlinkt wird, ohne dass Marken- oder sonstige Kennzeichenrechte oder urheberrechtliche Werke verwendet bzw. genutzt werden, ist dies grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, es ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls (wie z.B. das Podcast-Beispiel bzgl. der Verschwiegenheit) etwas anderes.

    ABER Vorsicht: Irgendwie werde ich ja den angegebenen Link beschreiben. Und da bin ich dann ggf. wieder bei dem ursprünglichen Problem des Markenrechts

  9. Hyperbrand sagt am Apr 12, 2008 @ 02:09 PM:

    Hier erlebe ich gerade eine neue Spielart: Der Kunde löscht zwei Jahre nach Realisierung des Auftrags seine Domain und bittet um Löschung der Referenz, speziell seines Namens. Nun ist die Löschung des Namens kein Problem. Auch die namentliche Erwähnung der Domain nicht, da sie vom Kunden aufgegeben wurde. Das Projekt sollte aber gern (anonymisiert) weiter vorgestellt werden, da das Design sehr gelungen war. Allerdings erkennt man auf den Screenshots eventuell den Kunden, da er mit einem Foto auf jeder Seite der Webpräsenz zu sehen ist. Machbar oder nicht? Knifflig…

  10. Stefan Bihl sagt am Jun 7, 2008 @ 09:55 PM:

    Wirklich ein nützlicher Beitrag, die Fragestellung stellt sich (fast) jeder Webdesigner schließlich irgendwann in der Form. Wenn der Kunde zufrieden ist und man höflich fragt, habe ich bisher nie ein Problem gehabt und das okay bekommen.

  11. Pete sagt am Jul 7, 2008 @ 01:52 PM:

    Hallo.
    Entspricht eine diesbezügliche Anfrage per Email und die darauf erfolgende Antwort einer schriftlichen Einwilligung oder sollte dies in Briefform erfolgen?
    Vielen Dank für die Antwort und die Bereitstellung der Informationen!

  12. RA Dr. Bahr sagt am Jul 7, 2008 @ 04:43 PM:

    @Peter: Aus Beweisgründen empfiehlt sich hier immer die Papiervariante mit Unterschrift.

  13. Stefan sagt am Jan 18, 2010 @ 05:53 PM:

    Hallo,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag! Stutzig wurde ich, dass Sie sogar von einer reinen Namensnennung eines Unternehmens abraten (ohne Abbildung eines Firmenlogos).

    Sie selbst erwähnen in ihrem Podcast zwei sehr bekannte Konzerne, warum soll das selbe einem Auftragnehmer nicht gestattet sein?

    Bei Ausführung eines Auftrags sind wir z.B. mit einem beschrifteten Firmenfahrzeug auf dem Gelände des Kunden – für Aussenstehende gut sichtbar. Ist das nicht Einverständnis genug (im Sinne schlüssigen Verhaltens), dass die Zusammenarbeit keine Geheimhaltung fordert?

    Gruß und Dank

    Stefan

  14. RA Dr. Bahr sagt am Jan 19, 2010 @ 01:01 AM:

    @Stefan: Wie bereits im Podcast erwähnt, bestehen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vertragliche Beziehungen. Je nach den konkreten Umständen können sich Verschwiegenheits- und/oder Geheimhaltungspflichten ergeben.

    Die Tatsache, dass Sie mit Ihrem Firmenfahrzeug auf dem Gelände des Kunden unterwegs sind, lässt keinesfalls den Schluss zu, dass der Kunde mit einer Nennung als Referenz einverstanden ist. Es ist nämlich ein Unterschied, ob einige, wenige Personen den Wagen sehen oder ob die Referenznennung weltweit, zeitlich unbegrenzt abrufbar ist.

  15. Die Webdesigner aus Kassel sagt am May 23, 2011 @ 05:58 PM:

    Danke für den hilfreichen Podcast. Es ist im Tagesgeschäft doch oft anders als wie man denkt :-)

  16. Michael L. sagt am Dec 10, 2011 @ 09:43 PM:

    Sehr geehrter Dr. Bahr,
    zuerst einmal danke für Ihre informativen Podcasts. Es ist für mich als Agenturleiter immer wieder sehr nützlich, diese zu hören. Sie sind außerdem ansprechend gemacht und hirngerecht aufbereitet.

    Zur Nutzung des Namens eines Kunden als Referenz: Bei Vertragsabschluß sind bei uns grundsätzlich vom Kunden beiligende AGB zu akzeptieren. Meinen Sie, es wäre zulässig und eine kluge Methode, die in Ihrem Podcast beschriebene Problematik dadurch zu lösen, indem man einen Passus in die AGB nimmt, durch den der Kunde automatisch bei Auftragsunterzeichnung der Nutzung als Referenz zustimmt? UNd wäre es möglich, das nur mit dem Namen zu machen, oder auch gleich mit dem Logo des Kunden und Screenshots seiner fertigen Webseiten?
    Beste Grüße
    Michael L.
    PS: Danke übrigens für den Hinweis im Podcast, wir haben daraufhin die Kunden angeschrieben, die wir als Referenzen nutzen, um deren Einverständnis einzuholen.

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