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Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse – Abgabepflicht für Jedermann?

Eines der wohl unbekanntesten, aber zugleich finanziell wichtigsten Probleme der letzten Zeit dürfte das der Künstlersozialkasse sein.

Dazu nachfolgendes Beispiel:

Der Freiberufler F beauftragt den Künstler K regelmäßig Oster- und Weihnachtspostkarten für seine Kunden zeichnen. Dafür bezahlt der F an den K eine Vergütung von 1.000,- EUR. Der F denkt nun, dass mit der Bezahlung der 1.000,- EUR sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch weit gefehlt. Kurze Zeit später fällt der F aus allen Wolken, als er von der Künstlersozialkasse einen Bescheid erhält, wonach er auf die 1.000,- EUR bezahltes Honorar noch einmal 5% Künstlerabgabe abführen soll.

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Der Bescheid der Künstlersozialkasse – kurz KSK – ist rechtmäßig, der F wird nicht vermeiden können, die Künstlerabgabe zu zahlen und somit weitere 50,- EUR auszugeben.

“Wie kann das aber sein?” werden sich viele fragen.

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.



# 15/11/2007 | Kommentare (15) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz |

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Weiffenbach sagt am Nov 15, 2007 @ 12:49 AM:

    Korrektur der Zahlen:
    5% von 1.000,- Euro sind 50,- Euro. Nicht 500,-!

    Ansonsten:
    Danke für den Podcast!

    Tim Weiffenbach

  2. RA Dr. Bahr sagt am Nov 15, 2007 @ 12:55 AM:

    @Tim: Danke für den Hinweis, habe ich gleich korrigiert.

    Der gesprochene Podcast-Text geht von 10.000,- EUR, ich habe im Teaser das auf 1.000,- EUR reduziert und dann nicht aufgepasst ;-o

  3. Gabriele Jepsen sagt am Nov 15, 2007 @ 08:14 PM:

    Entscheidendes Wort des Beitrags: "unbekanntesten". Diese meistens unbekannte Abgabe hat für viele Firmen durch die rückwärtige Zahlungsverpflichtung für 5 Jahre erhebliche Kosten zur Folge. Im Gegenzug stehen Freiberufler, Werbeagenturen, kleinere Selbstständige im Kreuzfeuer zwischen Kunden und Gesetzesgeber – ohne dass sie jemals Leistungen der KSK in Anspruch genommen hätten. In den Einzelheiten ist das Künstlersozialgesetz ein weiteres Manko für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
    Ich hoffe, dass es zu diesem Thema noch das ein oder andere sinnvolle Gerichtsurteil geben wird.
    Danke für den Podcast!
    Gabriele Jepsen

  4. Adromir sagt am Nov 19, 2007 @ 12:51 PM:

    Interessant wäre vieleicht auch die Frage, ob Portale wie MySpace, auf denen Künstler ihre Lieder hochladen können, auch als Verwerter gelten und damit KSK- Abgabepflichtig sind (Die Sache mit den Webdesignern, die am Portal arbeiten mal ausgeklammert).

  5. RA Dr. Bahr sagt am Nov 19, 2007 @ 03:45 PM:

    @Adromir: Myspace & Co. beauftragen ja nicht die Künstler, sondern stellen lediglich Plattenplatz zur Verfügung. Da fällt also grundsätzlich keine KSK-Abgabe an.

  6. Tillo sagt am Nov 21, 2007 @ 08:54 AM:

    Gehören Schriftsteller, Sachbuchautoren und Texter auch zu den Künstlern?

  7. RA Dr. Bahr sagt am Nov 22, 2007 @ 01:48 AM:

    @Tillo: Have a look at http://shink.de/0axz75

  8. Joachim Griebe sagt am Nov 28, 2007 @ 08:30 AM:

    Ich betreibe seit 4 Jahren ein Forum : www.kskforum.de
    Ich bin Musiker – pflichtversichert und werde gerade auch überprüft ob ich auch Verwerter bin . Das Chaos das hier Politiker und Bürokraten "angerichtet" haben könnte nicht schlimmer sein ..

  9. markman sagt am Dec 3, 2007 @ 01:38 PM:

    Hätte Künstler K dem Freiberufler F nicht auf die "5 Prozent" aufmerksam machen müssen?

  10. RA Dr. Bahr sagt am Dec 7, 2007 @ 11:54 AM:

    @markman: Ein klares Nein, eine solche vertragliche Pflicht besteht nicht, denn es handelt sich um gesetzliche Pflicht, über die sich der Unternehmer selbst informieren muss. Es ist aber natürlich sinnvoll, dass der Künstler dies dennoch macht, weil das im Zweifel ein guter Service am Kunden ist.

  11. Sabine Banse sagt am Dec 12, 2007 @ 01:00 AM:

    Download Kommentar
    (0.7 MB | 0:45 min)

    Sabine fragt, ob man auch bei bloßen Reinzeichnungen KSK-pflichtig wird.

  12. Heike Stopp sagt am Mar 21, 2008 @ 01:55 PM:

    Schriftsteller, Sachbuchautoren, ja sogar bloße Content-Texter gehören zu den Publizisten und laut Aussage der Künstlersozialkasse auch zu denen, deren Kunden abgabepflichtig sind. Es sei denn, der Texter gründet eine GmbH (und führt dann alles selbst ab) oder leistet: "Programmierung einer Homepage" (O-Ton). Die Erstellung einer Homepage, das Verfassen von Texten im Internet gehört mit zu den Leistungen, die abgabepflichtig sind durch den Auftraggeber, der diese Leistungen regelmäßig in Anspruch nimmt und bezahlt. Der Texter muss ihn nicht darauf hinweisen, es ist aber im Zuge angenehmen Geschäftsverkehrs eine nette Geste. Geprüft wird alles seit diesem Jahr (O-Ton Steuerberater) durch die Rentenversicherungsträger. Dazu soll es einen Gesetzestext von Ende vorigen Jahres geben, diesen suche ich!
    Mit freundl. Grüßen an alle
    Heike Stopp
    ON-OFF – Das Onlineoffice
    Texterstellung und Profi-Eintrageservice

  13. RA Dr. Bahr sagt am Mar 25, 2008 @ 10:32 AM:

    @Heike Stopp: In dieser Pauschalität ist die Aussage, dass Content-Texter zwingend unter die KSK-Pflicht fallen, inhaltlich falsch. Das KSVG bestimmt ausdrücklich, dass nur künstlerische Leistungen hierunter fallen.

    Ob dies bei bloßen Content-Textern immer und jeweils der Fall ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

  14. Gabriele Jepsen sagt am Jul 23, 2008 @ 11:12 PM:

    >>RA Dr. Bahr sagt am Dec 7, 2007 @ 11:54 AM:
    @markman: Ein klares Nein, eine solche vertragliche Pflicht besteht nicht, denn es handelt sich um gesetzliche Pflicht, über die sich der Unternehmer selbst informieren muss. Es ist aber natürlich sinnvoll, dass der Künstler dies dennoch macht, weil das im Zweifel ein guter Service am Kunden ist.<<



    Ohne Zweifel wäre die Information der Kunden ein guter Service gewesen. Zum (Ver)zweifeln bringt es betroffene angebliche "Künstler" allerdings, wenn sie so wie hunderttausende Steuerberater & Co ebenso nicht wussten, dass es die KSK überhaupt gibt, dass sie eigentlich pflichtversichert sind… Wer bisher guten Service für wichtig hielt, den Service erbracht und sich im Markt behauptet hat, dem treibt das Procedere der KSK-Abgaben die Tränen in die Augen.

    Der Gesetzesgeber scheint sich nicht darüber im Klaren zu sein, dass er hier neue Arbeitslose produziert. Die freiberuflich Selbstständigen/Personengesellschaften im Bereich Marketing/Werbung/ Mediengestaltung werden zukünftig keine mehr Aufträge erhalten, sofern sie nicht in der Lage sind, sich zu einer juristischen Person wie einer GmbH, LTD o.ä. umzuwandeln.

    Man zeige mir den Auftraggeber, der bereit ist, gesonderte Ablage für die Rechnungen der besagten Freiberuflichen zu betreiben und ca. 5% der Rechnungsbeträge für die vermeintliche Sozialversicherung der beauftragten selbstständigen Firma abzuführen. Vermeintlich heißt in diesem Fall, dass die beauftragte Firma/die Einzelpersonen gar kein Leistungsempfänger der KSK ist, sondern dass allein die Art der Dienstleistung im Mittelpunkt des deutschen Sozialabgaben-Geschehens steht.
    Wer würde da nicht lieber seine Visitenkarte durch seine Sekretärin am PC gestalten lassen… Corporate Design hin oder her.

    Kurzum: Unlogik und falsches Procedere des Gesetzgebers lassen grüßen und nach einem Auswanderungsland suchen.

    Gabriele Jepsen

  15. Peter Neumann sagt am Oct 10, 2009 @ 11:59 AM:

    Auch mich als Ausbilder im darstellenden Bereich trifft die Abgabe sehr unvorbereitet. Diese 5% sind in der Regel mein Gewinn gewesen, nicht üppig aber ausreichend. Diese 5% nun nachträglich zu zahlen bedeutet das Ende meiner Tätigkeit und das Ende meiner Schule. Superärgerlich an dem Thema ist, dass den meisten Künstlern, für die ich nun zahlen muss, die Aufnahme in die KSK verweigert wurde. Denn nicht jeder Künstler ist Künstler im Sinne der KSK, aber dennoch muss für jeden Künstler, auch für diejenigen, die nicht im Sinne der KSK Künstler sind, gezahlt werden.
    Wenn die Leute, für die gezahlt werden muß wenigstens von diesen Leistungen profitieren würden. Diese Ungerechtigkeit ist den Machern bewußt und sie nehmen es billigend in Kauf, da sich kein Widerstand regt. Dies ist politischer Wille. Es nützt also nichts gegen den Bescheid zu klagen, sondern den politischen Entscheidern Druck zu machen.
    Ich als Künstler und Ausbilder muss für Künstler und Ausbilder die ich engegiere zahlen, meine Kunden aber müßten eigentlich auch mich bezahlen, so erhält die KSK für die selbe Leistung 2 mal Geld, eine weitere Absurdität, die schnell in die zigtausende geht. Still und heimlich hat der Gesetzgeber damit ein Instrument geschaffen, um diese Kasse zu füllen.
    Warum tritt der Staat nicht selbst für seine Künstler ein? Warum ein Gesetz, um hintenherum Geld einzutreiben? Für Künstler die keine Chance haben von der KSK Leistungen zu beziehen, das finde ich ist eine bodenlose Ungleichbehandlung. Ich selbst bin damals nicht in die KSK aufgenommen worden, trotz professioneller Ausbildung an einem renomierten staatlichen Institut und eindeutig selbstständiger Arbeit. Peter Neumann
    Leiter einer Kunst- und Medienschule

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