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Das Problem mit den Zwei-Buchstaben-Domains bei Identität mit Kfz-Kennzeichen

Das Gerangel um die Buchung von Webadressen mit lediglich zwei Buchstaben in der Second-Level-Domain ist um ein Urteil reicher: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied Anfang Januar 2009, dass der Wunsch auf Registrierung einer Domain von der DENIC abgelehnt werden dürfe, wenn die begehrte Adresse identisch mit einem Kfz-Kennzeichen ist.

Vor den Kadi gezogen war eine Zeitung, deren Antrag auf Zuteilung einer Zwei-Buchstaben-Domain seitens der DENIC als Vergabestelle der “DE-Adressen” abgelehnt wurde. Die Zeitung hatte argumentiert, dass sie die gewünschte Domain seit Jahr und Tag als Kürzel für ihr Blatt verwende und die verweigerte Registrierung gegen das Kartellrecht verstoße.

Den in der Folge angesprochene Podcast “Die VW.de-Entscheidung oder: Ist der Weg für Zwei-Buchstaben-Domains frei?” gibt es hier.



# 28/05/2009 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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