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Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt

Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Ende Mai hat der Bundesrat diesen Veränderungen ebenfalls zugestimmt, so dass die Neuerungen bald in Kraft treten werden.

Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Es würde den Rahmen dieses Podcast sprengen, wenn wir hier alle Neuerungen besprechen würden. Daher konzentrieren wir uns auf den urheberrechtlichen Bereich und stellen im nachfolgenden die dortigen Änderungen vor.

Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Teil ist bereits letzte Woche erschienen.

Heute geht es um den Einführung des direkten Auskunftsanspruchs gegen Dritte. In der Praxis ist es sehr häufig, dass die erforderlichen Informationen über den Rechtsverletzer bei unbeteiligten Dritten liegen. Im Internet sind dies z.B. die Access-Provider, die die Daten speichern, aus denen sich ergibt, welcher Nutzer hinter einer bestimmten IP-Nummer steckt. Bislang ist es so, dass der Geschädigte in aller Regel keinen direkten Anspruch gegen diese unbeteiligten Dritten hat. Nur die Polizei oder sonstige Strafverfolgungsbehörden dürfen Einsicht beim Dritten nehmen. Um dennoch zum Ziel zu kommen, stellt der Geschädigte Strafanzeige und erhält über den Umweg der Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten schließlich doch die gewünschten Informationen.

Dies wird sich nun ändern, da ein direkter Auskunftsanspruch des Geschädigten eingeführt wird.



# 29/05/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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