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Die "Session-ID"-Entscheidung des BGH: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig? - Teil 2

Seit der “Paperboy”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 ist bekannt, dass Deep-Linking grundsätzlich erlaubt ist.

Nun haben die Karlsruher Richter vor kurzem ein neues Urteil (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08) getroffen und schränken dadurch die Möglichkeit des Deep-Linkings ganz erheblich ein. Danach reicht es bereits aus, wenn der Seitenbetreiber, der verlinkt werden soll, Session-IDs einsetzt, um einen Deep-Link als Urheberrechtsverletzung einzustufen.

Aufgrund des großen Umfangs dieses Themas besteht der Podcast aus zwei Teilen. Heute hören Sie den zweiten Teil, den ersten gab es bereits letzte Woche.



# 27/01/2011 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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