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Die VW.de-Entscheidung oder: Ist der Weg für Zwei-Buchstaben-Domains frei?

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat vor kurzem für viel Furore im Internet gesorgt. Kläger war der Volkswagen-Konzern, Beklagte die DENIC.

Der Wolfsburger Automobilkonzern hatte gegen die deutsche Registrierungsstelle von DE-Domains auf Konnektierung der Domain „vw.de“ geklagt.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht den Anspruch abgelehnt. In der Berufung hingegen spricht nun das Oberlandesgericht Frankfurt dem Autohersteller einen solchen Anspruch zu.

Die DENIC verweigerte bislang grundsätzlich jede Konnektierung von Zwei-Buchstaben-Domains aus technischen Gründen.



# 04/09/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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