
Domain "free-bwin.com" unabhängig vom Inhalt verbotene Glücksspiel-Werbung
Mit Einführung des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 1. Januar 2008 ist jede Form von Glücksspiel-Werbung im Internet verboten. Viele Unternehmen vermeiden nun geschickt diese Problematik, indem sie zusätzliche Domains anmieten, auf denen Interessierte kostenlos spielen können. Da das Spielen kostenlos ist, ist es kein Glücksspiel, so dass die Verbote des Glücksspiel-Staatvertrages nicht greifen.
Nun lässt eine aktuelle Entscheidung des VG München (Beschl. v. 07.09.2009 – Az.: M 22 S 09.3403) aufhorchen. Denn in diesem zu beurteilenden Fall nahmen die Richter trotz kostenlosen Mitspielens eine Regelverletzung an.
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