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Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden?

Abmahnungen im Internet sind heutzutage längst Alltag geworden. Abgemahnt wird aus einer Vielzahl von Gründen: Fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung, Urheberrechtsverletzung oder die Benutzung eines fremden Markennamens.

Schnell stellt sich die Frage: Ist der Adressat eines Abmahnschreibens berechtigt, dieses online zu stellen, so dass die Öffentlichkeit über den Vorgang informiert wird?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.

(Hinweis: Den ursprünglich für heute angekündigte Beitrag zur Glücksspiel-Rechtsprechung seit März 2006 bis heute gibt es nächste Woche).



# 07/12/2006 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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