Sie finden auf Law-Podcasting.de aktuell 356 Podcasts. Ingesamt mehr als 19 Stunden Dauer.


Dürfen fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden?

So mancher Mitteilungsdrang führt dazu, dass E-Mails ohne Erlaubnis des Absenders ins Web eingestellt werden. Der heutige Podcast geht der Frage nach, ob dies rechtlich zulässig ist. Da es sich beim Inhalt der E-Mail regelmäßig um wahre Tatsachen handelt, dürfte einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege stehen. Schließlich darf man ja auch sagen, was wahr ist. Aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht ganz so einfach.

Der heutige Podcast klärt, wann fremde E-Mails im Internet veröffentlicht werden dürfen. Und wann eben nicht.



# 17/07/2008 | Kommentare (4) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Neugirgl sagt am Aug 11, 2008 @ 04:39 AM:

    Hallo!
    Ich hätte eine Frage bezüglich der Weitergabe von Inhalten aus privaten E-Mails oder Gesprächen via Messenger (beispielsweise ICQ, MSN oder ähnliches).
    Inwieweit kann jemand zur Verantwortung gezogen werden, wenn er ungefragt den Verlauf eines Gespräches (oder Teile davon) Dritten zugänglich macht?
    Dabei handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung im frei zugänglichen Internet, sondern um die Weitergabe der Log-Dateien per E-Mail/Messenger etc. an "ausgewählte" Personen.
    Herzlichen Dank für die Antwort!

  2. RA Dr. Bahr sagt am Aug 12, 2008 @ 12:25 PM:

    @Neugirgl: Man kann gegen ein solches Handeln, straf- und zivilrechtliche Schritte in die Wege leiten.

    Da eine solche Handlung in aller Regel eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeits sein dürfte, hat man als Betroffener einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
    Ob zugleich auch eine Straftat vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

  3. Jens Reichert sagt am Aug 14, 2008 @ 05:11 PM:

    Frage: Darf der Arbeitgeber, der private Mails zwar arbeitsvertraglich untersagt hat, sie aber dennoch seit Jahren stillschweigend duldet, hergehen und anläßlich dreier E-Mails teils privaten Inhalts dem Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung kündigen? Darf er überhaupt die E-Mails im Arbeitsgerichtsverfahren als Beweismittel anführen bzw. hat er sich nicht schon durch die Einsichtnahme ohne Einwilligung des Absenders strafrechtlich relevant verhalten (§§ 202a, b StGB)?

  4. RA Dr. Bahr sagt am Aug 14, 2008 @ 11:34 PM:

    @Jens Reichert:

    Alle Fragen werden in diesen beiden Podcast beantwortet:

    http://www.law-podcasting.de/was-tun-mit-den-email-accounts-ausgeschiedener-mitarbeiter-teil-1

    http://www.law-podcasting.de/was-tun-mit-den-email-accounts-ausgeschiedener-mitarbeiter-teil-2

Kommentare erstellen

Du kannst drei unterschiedliche Möglichkeiten, einen Text- / Audio-Kommentar abzugeben:

Kommentar via Telefon
Ruf einfach die Telefon-Nummer 0931 / 66 39 90 181 an und hinterlasse eine Sprachdatei, die dann hier als Kommentar eingebunden wird.

Dein Kommentar via Internet

Hinweis: Kommentare müssen erst von uns freigeschaltet werden, bevor sie erscheinen!