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In welchem Umfang dürfen Fernsehausschnitte in anderen TV-Magazinen verwendet werden - oder: Das Ende von Stefan Raabs TV-Total?

Eine Ende 2007 erschienene Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat in der Medienbranche für viel Furore gesorgt. Es handelt sich dabei um das „TV-Total“-Urteil.

Beklagte war die Produktionsfirma Brainpool TV des bekannten Fernsehmoderators Stefan Raab. Inhaltlich ging es um die Show “TV-Total.“ In dieser Sendung zeigt Stefan Raab regelmäßig Ausschnitte aus Sendungen anderer Fernsehsender und kommentiert diese. Die Klägerin machte nun geltend, dass das Zeigen dieser Ausschnitte sie in ihrem Urheberrecht verletze.

Nach deutschem Recht ist es erlaubt, fremde Inhalte zu benutzen, wenn ein neues, eigenständiges Werk geschaffen wird. Das heißt, wenn die neuen Inhalte im Vordergrund und die übernommenen klar im Hintergrund stehen.

Dies haben die BGH-Richter im Fall der Sendung von Stefan Raab als nicht gegeben angesehen. Es reiche nicht aus, Fernseh-Ausschnitte nur aus Gründen der Komik zu zeigen, sondern es bedürfe vielmehr einer thematischen Einbettung in das Konzept der Sendung. Wichtig ist dabei, dass der Bundesgerichtshof nicht auf das Senderformat insgesamt abgestellt hat, sondern auf jeden einzelnen gezeigten Ausschnitts-Bericht.



# 16/10/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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