Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 1
Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht.
Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:
- Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
- bestimmt oder bestimmbar
- natürliche Personen
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche. Der heutige Teil beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse und der Frage nach der Bestimmbarkeit einer Person.
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