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Haftung für fremde Online-Inhalte: Die Grundlagen-Entscheidung "chefkoch.de" des Bundesgerichtshofs

Seit langem ist im Online-Bereich ein kontrovers diskutiertes Thema, wann ein Portal-Betreiber für fremde Inhalte haftet: Ist Rapidshare für die illegalen Video- und Musikdownloads verantwortlich, die Dritte hochladen? Ist die Auktionsplattform haftbar dafür, dass auf ihr gefälschte Markenartikel, wie z.B. Rolex-Uhren, angeboten werden? Kann der Betreiber eines Forums auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn einzelne User sich daneben benehmen?

Ende 2009 hat der Bundesgerichtshof mit der “chefkoch.de”-Entscheidung (Urt. v. 12.11.2009 – Az.: I ZR 166/07) ein weiteres Grundlagen-Urteil zu diesem Problemkomplex gefällt.



# 15/07/2010 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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