Law-Podcasting Spezial: Impressumspflicht bei privaten Podcasts?
Heute gibt es eine Spezial-Ausgabe des Law-Podcasting außerhalb der normalen Reihe.
Ab sofort gibt es (wieder) einen monatlichen Podcast (Clubcasting genannt) des größten deutschen Podcast-Verbands, dem Podcastclubs e.V..
Auch Law-Podcasting.de ist hier vertreten.
Sie hören heute die erste Folge. Als besonderes Highlight gibt es ab sofort die Möglichkeit unter der Telefonnummer 0721 / 15 15 18 433 eine allgemeine juristische Frage zum Thema Podcasting zu stellen. RA Dr. Bahr beantwortet sie dann im monatlichen Clubcasting.
Den gesamten Clubcasting des Podcastclubs e.V. gibt es hier zum Download.
Hinweis: Die Qualität ist an manchen Stellen noch ein wenig verbesserungsfähig. Wir geloben Besserung! ;-)
Ab dem 1. Januar 2007 Pflichtangaben für E-Mails?
In den letzten Wochen war vermehrt die Behauptung zu hören, dass seit dem 1. Januar 2007 auch für E-Mails eine Impressumspflicht bestehe.
So titelte Heise Online am 24. Januar reißerisch „Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle“. Im Bericht wurde dann die Behauptung aufgestellt, dass es seit Anfang 2007 eine neue gesetzliche Regelung gebe, wonach auch E-Mails gewissen Pflichtangaben unterlägen.
Diese Aussage ist so falsch. Denn schon vor dem 1. Januar 2007 bestand eine solche Pflicht. Zum Januar ist lediglich das “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden, bislang relativ unbemerkt, auch bestimmte Normen im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz geändert.
Der heutige Podcast klärt auf, was sich verändert hat und für wen diese Pflichten gelten.
Die IHK Hamburg hat auf ihren Webseiten eine ausführliche Zusammenstellung der einzelnen Pflichtangaben.
Zu weiteren Fragen empfehlen wir die Diskussion auf 100Partnerprogramme.
Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zum Online-Recht
Heute gibt es einen speziellen Law-Podcasting außerhalb der normalen Reihe:
Thomas Steinbrecher, Moderator von TIDE 96.0, hat RA Dr. Bahr vor kurzem in seine Sendung “MausPet” eingeladen, um über das neue Telemediengesetz und viele andere Online-Rechts-Themen zu sprechen.
Der Podcast enthält einen 54-minütigen Ausschnitt der einstündigen Sendung.
Das in der Sendung angesprochene Hörspiel “Das Canossa-Virus” gibt es übrigens unter http://www.Das-Canossa-Virus.de zum kostenlosen Download.
Gewerbliche Spielvermittler - Teil 2: Vertragsverhältnisse zwischen Spielvermittler und Spieler
Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus?
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Part (“Teil 1: Gesetzliche Anforderungen an den Spielvermittler”) ist letzte Woche erschienen, der letzte folgt nächste Woche.
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit den Vertragsverhältnissen zwischen Spielvermittler und Spieler.
Seit kurzem ist auch die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Gewerblichen Spielvermittlerrecht auseinandergesetzt.
Gewerbliche Spielvermittler - Teil 1: Gesetzliche Anforderungen an den Spielvermittler
Wer kennt diese Namen nicht? Faber, Tipp 24 oder Fluxx, um nur einige Unternehmen zu nennen. Was genau machen diese Firmen, die sich als gewerbliche Spielvermittler bezeichnen? Und wie sehen die rechtlichen Anforderungen aus?
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in drei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten, die beiden nächsten Wochen die nachfolgenden.
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit den gesetzlichen Anforderungen, die ein gewerblicher Spielvermittler erfüllen muss.
Seit kurzem ist auch die 2. Auflage des Buches “Glücks- und Gewinnspielrecht” von RA Dr. Bahr im Handel erhältlich. Dort wird sich u.a. ausführlich mit dem Gewerblichen Spielvermittlerrecht auseinandergesetzt.
Kann ich unproblematisch Musik aus dem Podsafe Music Network spielen?
In der Praxis tauchen für einen Podcaster relativ schnell eine Vielzahl von urheberrechtlichen Fragen auf. Eine ist unter anderem: Kann ein Podcaster unproblematisch Musik aus dem Podsafe Music Network spielen?
Diese Frage nimmt in der letzten Zeit auch deswegen zunehmend an Bedeutung zu, weil immer häufiger bekannte Künstler einzelne Songs einstellen und daher das Angebot des Networks auch für die breite Masse attraktiver wird.
Das Angebot von Podsafe Music Network stammt aus den USA. Erfinder ist Adam Curry. Auf der Webseite des Networks kann sich jeder Interessierte kostenlos die angebotene Musik herunterladen und für den eigenen Podcast verwenden. Laut den Nutzungenbedingungen des Networks sind sämtliche angebotenen Werke lizenfrei, d.h. es liegen jeweils die Einwilligungen der Urheber oder der sonstigen Berechtigten vor.
Der heutige Podcast versucht diese urheberrechtliche Frage (ansatzweise) zu beantworten.
Das neue Telemediengesetz – Alle 5 Teile in einem
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Den ursprünglich in fünf Teile gegliederten Podcast gibt es nun, auf vielfachen Wunsch der User, in einem Stück zum Download.
Der Podcast vereinigt die Einzelteile:
- Teil 1: “Der neue Begriff der Telemedien”
- Teil 2: “Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit”
- Teil 3: “Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”
- Teil 4: “Impressumspflichten”
- Teil 5: “Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichtserstattung”
Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.
Das neue Telemediengesetz – Teil 5: Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung
Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz. Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Für März 2007 ist das Inkrafttreten der Neuregelungen anvisiert.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in fünf Teile geteilt.
Heute hören Sie den fünften und letzten Teil.
Den ersten Teil gibt es hier (“Teil 1: Der neue Begriff der Telemedien”), den zweiten Teil (“Teil 2: Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit ”) hier, den dritten Teil (“Teil 3: Datenschutzrecht und der urheberrechtliche Auskunftsanspruch”) hier und den vierten Teil (“Teil 4: Impressumspflichten”) hier.
Der heutige Teil beschäftigt sich sich mit den Sorgfaltspflichten bei der Online-Berichterstattung.
Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de finden Sie weitere Informationen zum Telemediengesetz.


