Das Abschlussschreiben im Presserecht
Die heutige Folge beschäftigt sich erstmals ausführlich mit dem Presserecht und dem ominösen Abschlussschreiben. Wir erläutern den Sinn dieses Schreibens und ob die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt bezahlt werden müssen.
Soweit Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, erfolgt dies regelmäßig in einem Hauptsacheverfahren. Dort sind zumeist Kläger und Beklagter mit ihren jeweiligen Rechtsanwälten persönlich vertreten.
Im Presserecht, etwa bei der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift oder einer unwahren Berichterstattung in einer Zeitung, verhält es sich in der überragenden Zahl der Fälle anders. Derartige Streitigkeiten werden durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren geregelt, bei dem die Verfügung, etwas Bestimmtes in der Zukunft nicht mehr zu tun, meist ohne mündliche Verhandlung ergeht.
Dabei taucht immer das so genannte Abschlussschreiben auf und die Frage nach dessen Sinn.
Versicherungsvermittler und Online-Recht: In welchen Fällen droht eine Abmahnung? - Teil 2
Ende Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Versicherungsvermittlern werden dadurch neue Informationspflichten und neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails auferlegt.
In der vergangenen Woche im 1. Teil wurden die neuen Informationspflichten der Versicherungsvermittler und die Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen und E-Mails behandelt.
Der heutige Podcast greift zwei weitere Fälle auf, in denen erhebliches Gefährdungspotenzial für Abmahnungen steckt.
Versicherungsvermittler und Online-Recht: In welchen Fällen droht eine Abmahnung? - Teil 1
Ende Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft getreten. Versicherungsvermittlern werden dadurch neue Informationspflichten und neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails auferlegt.
Ob eine fehlende oder unrichtige Informationsbelehrung oder fehlende Angaben auf Geschäftsbriefen und bei E-Mails die Gefahr einer Abmahnung bergen, soll in dem heutigen Podcast untersucht werden.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.
Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn
Jeder kennt und hasst sie: Die Disclaimer auf Webseiten und bei E-Mails.
Der heutige Podcast ist sowohl thematisch als auch inhaltlich etwas Besonderes. Und Sie werden sofort hören, warum das so ist.
Der Autor dieser Zeilen hat sich bislang standhaft geweigert, einen Artikel über die rechtliche Zulässigkeit von Disclaimern zu schreiben. Zu diesem Thema wurde bereits vor Jahren alles wirklich Notwendige gesagt.
Was es dennoch (Neues) zu sagen gibt, hören Sie im heutigen Podcast.
Die angedachten rechtlichen Änderungen im Direktmarketing
Das Vorhaben wird bereits seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert und hatte seinen letzten Höhepunkt im Sommer 2007, als der Journalist Günter Wallraf wieder einmal verdeckt in Unternehmen recherchierte. Dieses Mal nicht als Manfred Esser bei der Bild-Zeitung, sondern als einfacher Arbeiter in unterschiedlichen Call-Centern. Nicht zuletzt durch das Medien-Echo, das diese Berichte verursachten, sah sich die Bundesregierung genötigt, einen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen im Direktmarketing zu ändern.
Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten, sondern befinden sich noch im Beratungs- und Abstimmungsstadium.
Der heutige Podcast fasst die angedachten rechtlichen Änderungen im Überblick zusammen und untersucht, welche praktischen Konsequenzen sich ergeben.
Preisangabepflichten für Affiliates
Wie bereits auf der Affiliate TactixX 2008 von RA Dr. Bahr angekündigt, hier nun der neueste Podcast zum Affiliate-Recht:
Ein nach wie vor ungelöstes rechtliches Problem im Bereich des Affiliate-Marketing ist die Frage, ob und in welchem Umfang einen Affiliate Preisangabepflichten treffen. Dazu folgendes alltägliches Beispiel:
Der Affiliate A ist beim Merchant M, einem großen Online-Versandhaus, Geschäftspartner. Um Provisionen zu erhalten, bindet A auf seiner Webseite Werbematerialien des M ein, so dass zahlreiche Produkte des M auf der Homepage des A angezeigt werden.
Die Frage ist nun: Ist A verpflichtet, die einzelnen Preise der umworbenen Gegenstände bereits auf seiner Webseite zu nennen? Oder reicht es aus, wenn der Interessent die Preise erstmals auf der Webseite des M findet?
Der heutige Podcast geht dieser Frage nach.
Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 2: Der direkte Auskunftsanspruch gegen Dritte kommt
Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Ende Mai hat der Bundesrat diesen Veränderungen ebenfalls zugestimmt, so dass die Neuerungen bald in Kraft treten werden.
Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Es würde den Rahmen dieses Podcast sprengen, wenn wir hier alle Neuerungen besprechen würden. Daher konzentrieren wir uns auf den urheberrechtlichen Bereich und stellen im nachfolgenden die dortigen Änderungen vor.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Teil ist bereits letzte Woche erschienen.
Heute geht es um den Einführung des direkten Auskunftsanspruchs gegen Dritte. In der Praxis ist es sehr häufig, dass die erforderlichen Informationen über den Rechtsverletzer bei unbeteiligten Dritten liegen. Im Internet sind dies z.B. die Access-Provider, die die Daten speichern, aus denen sich ergibt, welcher Nutzer hinter einer bestimmten IP-Nummer steckt. Bislang ist es so, dass der Geschädigte in aller Regel keinen direkten Anspruch gegen diese unbeteiligten Dritten hat. Nur die Polizei oder sonstige Strafverfolgungsbehörden dürfen Einsicht beim Dritten nehmen. Um dennoch zum Ziel zu kommen, stellt der Geschädigte Strafanzeige und erhält über den Umweg der Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten schließlich doch die gewünschten Informationen.
Dies wird sich nun ändern, da ein direkter Auskunftsanspruch des Geschädigten eingeführt wird.
Die Reform des Urheberrechts im Jahre 2008 – Teil 1: Die 100,- EUR-Abmahnung kommt
Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. An diesem Freitag, den 23.05., wird der Bundesrat aller Voraussicht nach diesen Veränderungen ebenfalls zustimmen, so dass die Neuerungen bald in Kraft treten werden.
Durch die Umsetzung werden zahlreiche Gesetze überarbeitet und aktualisiert, u.a. das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz. Es würde den Rahmen dieses Podcast sprengen, wenn wir hier alle Neuerungen besprechen würden. Daher konzentrieren wir uns auf den urheberrechtlichen Bereich und stellen im nachfolgenden die dortigen Änderungen vor.
Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.
Heute geht es um die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100,- EUR im Urheberrecht. Die Novelle verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bislang hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sahen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.


