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Ist das Benutzen von Blacklists zur Filterung von E-Mails erlaubt?

In einem früheren Podcast hatten wir uns bereits mit der Frage beschäftigt, ob es für Provider eine Zustellungspflicht für E-Mails gibt. Die Antwort lautete damals: Nein, grundsätzlich besteht kein Anspruch des Absenders oder Empfängers auf Zustellung einer E-Mail. Vielmehr haben sowohl der Absender als auch der Empfänger lediglich einen vertraglichen Erfüllungsanspruch gegenüber ihrem jeweiligen Provider.

Im heutigen Podcast wollen wir uns mit einer artverwandten Problematik beschäftigen: Nämlich mit der Frage, ob es einem Provider erlaubt ist, bestimmte Blacklists zu setzen, um so eingehende Mails zu sperren und an den Absender zurückzuschicken.



# 31/01/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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