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Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds

Es gibt Hunderttausende von unterschiedlichen Foren im Internet zu den unterschiedlichsten Themen und Problemen. Gerade in Foren wird häufig kontrovers und streitbar diskutiert. Es ist daher keine Seltenheit, dass nach einem heftigen Streit ein Mitglied eines Forums dieses verlässt. Der Ausscheidende verlangt dann nicht selten die Löschung seines Foren-Accounts und seiner sämtlichen Postings.


Das Interesse des Forum-Betreibers ist genau entgegengesetzt: Es kostet nur Zeit und Aufwand, die Daten des Mitglieds zu löschen. Vor allem das Beseitigen einzelner Postings würde manchen Thementhread zerstören und kaum mehr lesbar werden lassen. Reicht es daher nicht einfach aus, das ausgeschiedende Mitglied zu deaktivieren?


Wie hat sich nun ein Forum-Betreiber zu verhalten, wenn ein Ex-Mitglied solche Forderungen gegen ihn stellt?



# 20/07/2006 | Kommentare (26) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Andreas Kirbach sagt am Jul 20, 2006 @ 01:03 AM:

    Wie sieht es bezuüglich des Nicknamens in Postings aus?

    Wenn ich einen Thread der Bauart

    ...
    Nick1
    ——-

    Meine Meinung blah blah

    IrgendeinandererNick
    ——————————
    blah blah blah

    IrgendeinandererNick2
    ——————————-

    Mein Kommentat blah blah blah

    Nick2
    ——-

    Meine andere Meinung blah blah

    IrgendeinandererNick
    ——————————
    Zitat von Nick1:
    "Meine Meinung blah blah"
    Dazu meine ich aber blah blah blah

    @Nick2
    Ich finde aber blah blah blah
    ...

    habe und lösche (wozu ich ja verpflichte bin) die Accounts Nick1 und Nick2, müssen dann auch die Nicknames aus den Beiträgen verschwinden (also z.B. durch GelöschterUser576 ersetzt)?
    Das würde ja ebenfalls den Thread unleserlich machen.
    Oder können sie, obwohl der Nickname personenbezogen ist, bestehen bleiben?

  2. Robert sagt am Jul 20, 2006 @ 01:04 AM:

    Genialer Bericht und schafft für Webmaster mehr Sicherheit im Boardbetrieb.

    Note: 1++ Sehr hörenswert !

  3. RA Dr. Bahr sagt am Jul 20, 2006 @ 08:30 AM:

    @Andreas Kirchbach:
    Es müssen sämtliche Daten, die personenbezogen sind iSd. § 3 Abs.1 BDSG, gelöscht werden.

    Definition:

    "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."

    Wenn der Nickname ein Allerweltsname ist, dann wird man den eher stehen lassen können, da sich hierdurch der Poster nicht identifizieren lässt. Je individueller aber der Nickname ist desto eher ist eine Zuordnung möglich, was dann eine Löschungspflicht begründet.

  4. RA Dr. Bahr sagt am Jul 20, 2006 @ 08:30 AM:

    @Andreas Kirchbach:
    Es müssen sämtliche Daten, die personenbezogen sind iSd. § 3 Abs.1 BDSG, gelöscht werden.

    Definition:

    "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."

    Wenn der Nickname ein Allerweltsname ist, dann wird man den eher stehen lassen können, da sich hierdurch der Poster nicht identifizieren lässt. Je individueller aber der Nickname ist desto eher ist eine Zuordnung möglich, was dann eine Löschungspflicht begründet.

  5. WebSurfer sagt am Jul 21, 2006 @ 10:11 PM:

    Also ist ein Forenbetreiber VERPFLICHTET meine nicknames und
    die dazugehörigen Posts zulöschen, wenn mein nickname "vorname.nachname" bzw. "vorname-nachname" war/ist?

    GEILOMAT :P

  6. ForenAdmin sagt am Jul 28, 2006 @ 01:29 AM:

    @WebSurfer:
    Allein die Kombination Vor- und Nachname stellt sicherlich noch keine personenbezogenen Daten dar.

  7. RA Dr. Bahr sagt am Jul 28, 2006 @ 10:01 AM:

    @ForenAdmin:
    Klarer Irrtum, die Kombination Vor- und Nachname reicht aus, wenn sich daraus Rückschlüsse auf die Person ergeben. Der Name steht hier auch nicht alleine da, sondern es ergeben sich ja zudem zahlreiche weitere Infos aus den Threads.

  8. schlubi sagt am Aug 31, 2006 @ 02:31 PM:

    Hallo Dr. Bahr

    1. Frage:
    also angenommen, ein User mit dem Account "Vorname Nachname" (reale Angaben!) verfasste in der Vergangenheit diverse Postings und möchte, dass bei Ausscheiden seine Postings vollumfänglich gelöscht werden. Muss ich als Admin dem nachkommen? Viele Threads würden damit unwiederbringlich zerstört werden.

    2. Frage:
    Wenn in Threads Bilder des Users eingebunden wurden, die eben dem Forum zur Verfügung gestellt wurden, jedoch auf dem Webspace des ausscheidenden Users liegen und er die Verlinkung dann zerstört (Änderung Dateiname u./o. Pfad): Darf ich im Vorfeld (seine) Bilder lokal speichern und dann beim GAU wieder einbinden, so dass eben der Thread zusammenbleibt? Wenn nein, kann man dem mit einer entsprechenden Formulierung bei der Registrierung wasserdicht vorbeugen?

  9. RA Dr. Bahr sagt am Aug 31, 2006 @ 02:45 PM:

    @schlubi:

    Zu 1.: Hast Du Dir den Beitrag angehört? Genau um diese Frage geht es doch dort. Die Postings müssen nicht gelöscht werden, es sei denn, sie enthalten personenbezogene Daten oder sind urheberrechtlich geschützt und es ist keine dauerhaft Lizenz eingeräumt.

    Zu 2.: Das ist allenfalls erlaubt, wenn man das vorher vertraglich geregelt hat.

  10. Christian Bollian sagt am Nov 29, 2006 @ 03:25 PM:

    Hallo RA Dr. Bahr,


    wie sieht es den aus, wenn sich die User durch Treffen und Börsen persönlich kennen lernen würden und darum der Username einer realen Person zugeordnet werden kann.


    Würde ein User Bilder auf einen Forenserver laden und veröffentlichen, muss der Forenbetreiber die Bilder im Streitfall wieder löschen?


    Angenommen der Forenbetreiber nimmt Beiträge und Bilder (Bildergeschichte) mit Erlaubnis des Users um auf zum Projekt gehörenden Seiten (gleiche URL aber anderes Verzeichnis) Werbung zu machen, muss er die Seiten die nicht zum Forum gehören im Streitfall löschen?


    Schreibt der Forenbetreiber in die AGB, Beiträge und Bilder des Users bleiben beim Ausscheiden des Users Inhalt des Forums, eine Löschung darf nicht verlangt werden. Der User ist verpflichtet sich einen Usernamen zuzulegen und seine Beiträge so zu verfassen, das eine Zuordnung zu seiner wirklichen Person nicht möglich ist. Ist das rechtens?


    Ist hoffentlich nicht zuviel an Fragen.


    Danke und Grüße

    C.B

  11. schokocappu sagt am Nov 29, 2006 @ 04:11 PM:

    So weit bin ich nun gekommen das ich die Beiträge eines Users nicht löschen muss wenn "nur" ein Nickname verwendet wird.

    1. Frage:
    In meinem Forum ist ein Tagebuch mit integriert was aber Passwort geschützt ist, muss ich diese entfernen oder kann ich die auch drinlassen, denn es kommt keiner weiter ran ohne das PW ausser ich als Admin.

    2. Frage:
    Nun hat dieser jenige aber über 70 Gedichte geschrieben muss ich die löschen?

    3. Frage:
    Was sind personenbezogene Daten? ich bin seit Jahren schon als schokocappu im Inet unterwegs und habe dazu auch ein www adresse, wären das auch personenbezogene Daten?

    Vielen Dank

  12. RA Dr. Bahr sagt am Nov 30, 2006 @ 12:15 AM:

    @schokocappu: Hier gibt es grundsätzlich keine Antworten auf konkrete Rechtsprobleme, die der Fragende hat. Bitte für so etwas den Anwalt seines Vertrauens konsultieren.


    @Christian Bollian:

    Es gilt die Beurteilung aus Sicht eines objektiven Dritten. Persönliches Hintergrundwissen zählt grundsätzlich nicht, da ansonsten nahezu alles datenschutzrechtlich geschützt wäre.

    Hinsichtlich der Bilder: Ja. Er darf immer nur alles mit Einwilligung des Users machen.

    Hinsichtlich der AGB-Regelung: Teilweise möglich, teilweise nicht. Weitere Ausführungen würden hier aber den Rahmen der Kommentar-Funktion sprengen.

    Ich schaue mal, ob man das in einem Folge-Podcast näher besprechen kann.

  13. Gabriel sagt am Jan 8, 2007 @ 04:19 PM:

    Hallo,

    vielen Dank für den interessanten Podcast.
    Darf man die Beiträge, die ein ausgetretener User editiert hat damit die Threads zerstört werden aus Backups wiederherstellen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Gabriel

  14. RA Dr. Bahr sagt am Jan 8, 2007 @ 06:25 PM:

    @Gabriel: Ja, das darf ich, wenn keine der im Podcast genannten Rechte des Users dem entgegenstehen.

  15. RA Dr. Bahr sagt am Mar 18, 2007 @ 03:40 PM:

    @Silvia: Da der User EINEN Anspruch hat, muss der Forum-Betreiber löschen, nicht der User selber. Zudem wird es Bereiche geben, auf die der User überhaupt keinen Zugriff hat.

  16. Mahnke, Kai sagt am Dec 5, 2007 @ 09:33 AM:

    @ RA Dr. Bahr:

    also, ich betreibe unter anderem ein Forum (WBB2.x) dieses gibt keine möglichkeit her das der "USER" sich selber löschen/entfernen kann, seine beiträge allerdings kann er löschen/entfernen/ändern. Jetzt die Frage, muss ich dem User die möglichkeit geben sich selber zu Löschen??

    gruss Kai

  17. ecki sagt am Feb 3, 2008 @ 08:52 PM:

    @ all
    Besteht auch eine Löschungspflicht für Postings, die von einem unregistrierten User erstellt wurden? In diesem Fall enthält das Posting brisante Infos wie Kontonummer, usw….

    Vielen Dank schonmal!

  18. RA Dr. Bahr sagt am Mar 25, 2008 @ 10:35 AM:

    @all: Ja, die Löschungspflicht besteht, wenn generell personenbezogene Daten vorhanden sind.

  19. RA Dr. Bahr sagt am Apr 2, 2008 @ 01:42 PM:

    @Andre: Die technische Möglichkeit des Users, die Löschungen selbst vorzunehmen, entbindet im Zweifel den Betreiber nicht von seiner LöschungsPFLICHT.

  20. Peter sagt am Oct 25, 2008 @ 07:11 PM:

    Der Forenbetreiber eines Amateurfunkforums schreibt vor, dass sich die User mit ihrem Amateurfunkrufzeichen als Nickname anmelden müssen. Ein Amateurfunkrufzeichen ist weltweit einmalig und kann über Datenbanken im Internet genau einer bestimmten Person zugeordnet werden.

    Handelt es sich in diesem Fall um personenbezogene Daten, die eine Löschungsverpflichtung vorschreiben?

    Peter

  21. RA Dr. Bahr sagt am Oct 26, 2008 @ 10:25 AM:

    @Peter: Wenn die Datenbanken öffentlich einsehbar sind und der User dadurch unzweifelhaft einsehbar ist, dann ist ein solcher Nickname unzweifelhaft ein personenbezogenes Datum.

  22. Moni sagt am Mar 10, 2009 @ 07:55 PM:

    Hallo,
    in meinem Forum ist ein User der sich hat löschen lassen. Seinen Nicknamen kann man aber googlen, da es auch der Name seiner Homepage ist. Dort hat er natürlich ein Impressum.
    Muss ich alle Postings löschen wo sein Nickname vorkommt?
    Nach der Löschung werden die Nicknamen weiterhin angezeigt.
    Moni

  23. croydon_de sagt am Mar 21, 2009 @ 08:49 AM:

    Hallo,

    2 Fragen – wie kann ich als betroffener User vorgehen, wenn mir ein Forenadministrator verweigert, meine persönlichen Daten zu löschen?

    Ist ein Nickname, der ziemlich lange verwendet wird, der auch mit der realen Person durch Usertreffen,Aufführung und Erklärung der Herkunft und Bedeutung auf einer privaten Homepage und evtl. eingetragen als "Künstlername" im Personalausweis, als personenbezogen einzustufen?

    In meinem Falle habe ich den Forenbetreiber angeschrieben und um Löschung lediglich der personenbezogenen Daten (Nickname, da ich diesen seit über 20 Jahren bei allen Aktivitäten im Netz benutze und dieser explizit auf meiner persönlichen Homepage "erklärt" wird, was einen direkten Rückschluß auf meine Person zulassen würde, zudem ist die Anerkennung als "Künstlername" und Eintragung im Personalausweis vorgesehen), Wohnort,Geburtsdatum sowie Kontaktadressen e-mail/Messenger)gebeten. Ich habe ihm zusätzlich das Recht eingeräumt, diese Daten im verwendeten Forensystem intern in die Sperrliste einzutragen, damit eine Nutzung/Neuregistrierung des Accounts nicht mehr möglich ist.

    Daß dieses technisch einfach zu realisieren ist, weiß ich, da ich das selbe Forensystem benutze.

    Trotzdem reagiert der Betreiber in keiner Hinsicht – nicht nur bei mir, auch bei anderen Forenmitgliedern, die um Löschung ihrer personenbezogenen Daten/Accounts gebeten haben.

    Es handelt sich hierbei um ein großes Forum zum Thema Radio, welches unter anderem mit der großen Mitgliederbasis wirbt und dabei auch die gesperrten und nicht gelöschten Accounts mit einbezieht.

    Die personenbezogenen Daten auch der gesperrten Accounts sind öffentlich einsehbar, so kann man meinen Wohnort, Messenger-Adresse, Homepage etc. noch problemlos einsehen.

    Durch die Sperre habe ich keinerlei Möglichkeiten mehr, diese Daten "unleserlich" zu machen oder selber zu löschen.

    Gruß,
    Croydon

  24. Andreas sagt am Sep 9, 2009 @ 12:00 PM:

    Die Löschungpflicht von Beiträgen, die personenbezogene Daten beinhalten ist mitunter auch unmöglich einzuhalten.

    Wenn ein User mit tausenden Beiträgen eine Löschung aller in Frage kommender Beiträge (die personenbezogene Angaben enthalten) verlangt, hat der Admin alle tausende Beiträge zu sichten.

    Kann dem nicht dadurch entgegnet werden, dass man einen Hinweistext zur Löschung bereitstellt, in dem man den User darauf hinweist, dass er seine Beiträge nach eigenem Ermessen editieren und Daten entfernen kann, bevor seine Löschung in Auftrag gibt?

  25. ForenSick sagt am Feb 16, 2010 @ 06:22 PM:

    Hallo! Wie sieht es denn aus, wenn der User ehrenamtlich als Herausgeber / Mitautor agierte? Also z.B. bei einem Blog/Forum eines Sportvereins der Vereinsvorsitzende Artikel einstellte und nun – nach Neuwahlen im Verein nicht mehr im Vorstand – die Löschung von Artikeln verlangt. Natürlich wurde alles unter "Vorname Nachnahme" gepostet. Der geistige Schöpfungswert ist null, da nur Vereinsinfos gepostet wurden.

  26. Tomy sagt am Mar 23, 2010 @ 06:04 PM:

    Hallo,
    wie sieht das eigentlich aus wenn ein User Nick2 den User Nick1 im Forum zitiert (in diesem automatischen Zitiermodus "Nick1 hatte geschrieben: Zitatzeilen" den viele Foren anbieten) um auf seine Fragen zu antworten und Nick1 dann die komplette Löschung aller seiner Texte verlangt.
    Muß man dann die Zitate aus dem Posting von Nick2 auch löschen (und damit ja sein Posting verändern), oder "gehören" diese Zitatzeilen inzwischen Nick2?

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