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Online-Journalist darf sich über Künstlersozialkasse (KSK) versichern

Die Künstlersozialkasse – kurz KSK genannt – bietet selbständigen Künstlern und Publizisten viele Vorteile. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, eine günstige Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, auch eine eigene Altersvorsorge wird seitens der KSK angeboten.

Die Beiträge werden nur zu einem geringen Teil von den Versicherten selbst übernommen. Den überwiegenden Part der Finanzierung übernehmen die Auftraggeber sowie der Bund. Dadurch ist die finanzielle Belastung für den einzelnen Künstler meist recht überschaubar und dementsprechend groß ist das Interesse, bei der KSK versichert zu sein.

Ob auch Journalisten aus dem Online-Bereich die KSK in Anspruch nehmen können, zeigt dieser Podcast.



# 25/05/2012 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Presserecht

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