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Online-Payment-Systeme benötigen eine BaFin-Lizenz

Das Landgericht Köln hat im September 2011 eine wegweisende Entscheidung für Online-Payment-Systeme getroffen. Gegenstand des heutigen Podcasts ist dieses Urteil und welche praktischen Konsequenzen sich hieraus ergeben.

Bei den Parteien handelte es sich um die Online-Essens-Lieferdienste “pizza.de” und “lieferheld.de”. Wie viele andere Webseiten bot „lieferheld.de“ für die Begleichung der angefallenen Bestell-Entgelte u.a. die Zahlungsmöglichkeit PayPal, Sofortüberweisung.de und Kreditkarte an. Das über PayPal vereinnahmte Geld rechnete „lieferheld.de“ monatlich mit den jeweiligen Lieferanten ab, wobei das Portal die ihm für die Inanspruchnahme von PayPal entstehenden Gebühren anteilig an die Lieferanten weiter gab.

„Pizza.de“ monierte nun, dass „lieferheld.de“ die Bezahloption „PayPal“ anbot und das Geld monatlich mit den Lieferanten abrechnete. Der Kläger war der Ansicht, dass „lieferheld.de“ sich wettbewerbswidrig verhalte, weil es nicht über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – verfüge. Das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz verlange in solchen Fällen ausdrücklich eine BaFin-Genehmigung.



# 05/01/2012 | Kommentare (1) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Juergen Weber sagt am Jan 11, 2012 @ 11:08 AM:

    Wirklich ein sehr hilfreiches Urteil. Leider völlig sinnfrei.
    Wie denn soll die Bafin, Tausende von Internet-Marktplätzen denn kontrollieren – die sollten vielleicht mal zuerst die Schattenbanken kontrollieren , eindämmen und in den Griff bekommen.
    Wer soll den bürokratischen Irrsinn denn bezahlen – letzendlich zahlt es der Kunde. Und was geschieht mit den ausländischen Anbietern? Das ist einfach eine völlig unnötige Benachteiligung deutscher Anbieter. Und die Bafin ist eine derartig hochkarätig besetzte arrogante Organisation, dass es besser ist, man siedelt einen Bezahldienst nicht in diesem unserem Lande an.

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