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Ortsname Gattungsbegriff als Domainname nun doch zulässig

Im Jahre 2003 entschied das OLG Hamm, dass eine geschäftliche Bezeichnung in Verbindung mit einem Städtenamen als Domainname irreführend war und somit nicht verwendet werden durfte. Im konkreten Fall ging es um die Bezeichnung “tauchschule-dortmund.de”. Die Richter argumentierten, durch die Kombination mit dem Städtenamen präsentiere sich die Firma so, als ob sie die marktführende Tauchschule in Dortmund sei.

Fünf Jahre später, im Juni 2008, revidierte das Oberlandesgericht Hamm sich selbst und entschied nunmehr, dass eine Verbindung aus Ortsnamen und Gattungsbegriff als Domain doch rechtlich zulässig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Domain von Rechtsanwälten, nämlich „rechtsanwalt-ortsname.de“

Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, welche praktischen Konsequenzen sich aus der geänderten Rechtsprechung ergeben.



# 25/12/2008 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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