Treuhand-Domains auch bei Vornamen erlaubt?
Der heutige Podcast beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Treuhand-Domains ausnahmsweise auch für Vornamen erlaubt sind.
Der Bundesgerichtshof hatte bekanntlich Anfang 2007 bereits in einer Grundlagen-Entscheidung geurteilt, dass ein Dritter, der für einen Namensträger eine Domain reserviert, von einem anderen Namensträger nicht auf Unterlassung der Domain-Benutzung in Anspruch genommen werden kann. Siehe dazu auch unseren Law-Podcast “Sind sogenannte Treuhand-Domains erlaubt?”.
Die BGH-Richter haben nun in einer aktuellen Entscheidung von Ende 2008 noch einmal klargestellt, dass ein Treuhänder für eine Dritte Person eine Domain halten und sich dabei auf deren Namensrechte berufen darf.
Kommentare sind deaktiviert!!!