Zulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Insbesondere zur Vermeidung und zur Aufklärung von Diebstählen durch Mitarbeiter installieren Unternehmen verstärkt Videokameras. Da aber auch am Arbeitsplatz das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten zu beachten ist, ist das heimliche Filmen nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig.
Ab wann „Big Brother“ rechtmäßig eingesetzt werden darf, beleuchtet der heutige Podcast.
Kommentare sind deaktiviert!!!