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AdWords-Reklame "Lieferung innerhalb von 24 Stunden" nicht wettbewerbswidrig

Jeder kennt sie und hat sie schon einmal online gesehen: Die AdWords-Anzeigen, in denen vollmundig versprochen wird, die jeweils beworbene Ware innerhalb von “nur 24 Stunden” zu liefern.

Ist eine solche Reklame erlaubt? Eigentlich müsste sie doch verboten sein. Denn wenn der Kunde z.B. Freitag abend etwas bestellt, bekommt er das Produkt nicht am Sonnabend oder Sonntag, sondern erst am darauffolgenden Montag. Also wird hier doch etwas versprochen, was tatsächlich nicht eingehalten wird. Ein klarer Fall von Irreführung würde man meinen. Oder etwa doch nicht?

Der heutige Podcast geht dieser Frage nach und beschäftigt sich mit einem Grundlagen-Urteil des Bundesgerichtshofs aus April 2011, das weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den gesamten Online-Bereich hat.



# 19/01/2012 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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