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Doppelter Schadensersatz bei kopierten Bildern im Web

Die ungefragte Übernahme von Fotos im Internet ist ein Dauerbrenner vor deutschen Gerichten. Soweit der Fotograf oder der Rechteinhaber den „Diebstahl“ beweisen kann, bekommt er dafür Schadensersatz in Geld. Diesen Schadensersatz hat das Landgericht München jüngst verdoppelt.

Warum das rechtswidrige Kopieren mit einem doppelten Schadensersatz geahndet werden kann, zeigt der heutige Podcast auf.



# 19/02/2009 | Kommentare (3) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Göcke sagt am Feb 26, 2009 @ 01:12 PM:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrem Potcast stellt sich mir noch eine Frage.

    Wie kann der Urheber eines Fotos seine Urheberschaft beweisen?

    Mich interessiert hierbei besonders der Aspekt der Beweisführung in der Praxis.

    Danke für die Antwort!

    Mit freundlichem Gruß

    Martin Göcke

  2. Eva Kröcher sagt am Feb 26, 2009 @ 02:42 PM:

    Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Als Amateurfotografin, die ihre Bilder im Internet publiziert, bin ich auch nicht das erste Mal von diesem Thema betroffen. Daher habe ich den Beitrag Startseite des Fotowikis bei Wikia verlinkt: http://foto.wikia.com

  3. RA Dr. Bahr sagt am Feb 26, 2009 @ 03:34 PM:

    @Göcke: Danke für den Hinweis, wir werden das Thema mal in einem der nächsten Podcasts anschneiden.

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