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Machtwort des BGH: Wann und wie haftet ein Host-Provider für die Inhalte seines Kunden?

Nach vielen Jahren der rechtlichen Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof Ende Oktober 2011 nun endlich ein Machtwort gesprochen und festgelegt, wann ein Host-Provider für die rechtswidrigen Inhalte seines Kunden haftet.

Der Kläger ging gegen den Host-Provider Blogspot vor, weil Nutzer rechtswidrige Äußerungen über ihn getätigt hatten. Er war der Auffassung, dass Blogspot als Host-Provider dafür hafte und mahnte diesen ab, ohne genau anzugeben, um welchen Beitrag es sich handle. Blogspot entfernte den Beitrag nicht.

Daraufhin präzisierte der Kläger genau den Artikel und den Passus, den er gelöscht haben wollte. Da Blogspot auch dem nicht nachkam, klagte er.



# 22/12/2011 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

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