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Pflichtangaben auf Homepages mittels Grafik oder Flash: Rechtlich ausreichend? - Teil 1

Jeder, der eine eigene Webseite oder einen Online-Shop hat, kennt sie zur Genüge: Die rechtlichen Pflichtangaben im Internet. Da hätten wir zum einen natürlich die Impressumsangabe. Zum anderen – bei kommerziellen Anbietern – die Einhaltung der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrungen, die Beachtung der Vorgaben der Preisangabenverordnung, die Hinweisbelehrungen nach der Batterieverordnung, und, und, und…

Kurz zusammengefasst: Die typisch deutschen Pflichtangaben.

Die Frage, die sich viele Webseiten-Betreiber nun stellen, ist: Reicht es auch. diese Pflichtangaben in Form einer Grafik oder im Flash-Format darzustellen? Oder verlangt das Gesetz ausdrücklich die Wiedergabe als Text?

Dieser Frage geht der heutige Podcast nach.

Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche.



# 20/03/2008 | Kommentare (2) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Joomla-Blog.net sagt am Apr 19, 2008 @ 11:16 AM:

    Sehr geehrter Herr Dr. Bahr,

    vielen Dank für diesen Law Podcast, der eine wichtige Impressums Frage endlich einmal rechtlich beleuchtet. Die Diskussionen im Netz bzgl. dieses Themas sind umfassend und teilweise fantasievoll.

    Beispielsweise wird teils vermutet, dass ein Grafik Impressum rechtlich "empfehlenswerter" wäre, als ein Text Impressum, dass Email Cloaking (Email Adresse wird in simplem JavaScript versteckt) verwendet.

    Da moderne Screenreader aber JavaScript beherrschen, sehe ich persönlich kein Problem bei der Verwendung von Email Cloaking als Schutz gegen Spam Bots.

    Wie würden Sie diesen Nebenaspekt einschätzen?

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

  2. x-stream.de sagt am Aug 25, 2008 @ 12:03 PM:

    Vielen Dank für diesen Podcast! Die Informationen sind mit Sicherheit für viele Webmaster und Blogger relevant.

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