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Strafbarkeit im Wettbewerbsrecht durch Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Nutzung von Computern und Internet hat auch im Wettbewerbsrecht im Hinblick auf den Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Bedeutung gewonnen. Die Übermittlung dieser betrieblichen Geheimnisse durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel oder auch nur durch die Mitnahme von Daten mittels Speichermedien, wie beispielsweise einem USB-Stick, sind technisch leicht möglich und relativ unauffällig machbar.

Dass dieses Verhalten unter strafrechtlichem Aspekt Konsequenzen für den Betroffenen haben kann, wird im heutigen Podcast veranschaulicht.



# 24/02/2011 | Kommentare (0) | Gewerbl. Rechtsschutz | Recht d. Neuen Medien

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