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Veröffentlichungen von Packungsbeilagen im Internet - Teil 1

In Deutschland ist Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die sich an Verbraucher richtet, verboten. Erlaubt ist es lediglich, für diese Medikamente in Fachkreisen, wie zum Beispiel bei Ärzten oder Apothekern, zu werben. Das Verbot der so genannten Publikumswerbung geht auf eine europäische Richtlinie zurück. Daher sollte man davon ausgehen können, dass in den einzelnen Mitgliedsländern der EU die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente rechtlich gleich beurteilt wird.

Dem ist aber nicht so. Dies liegt daran, dass die Frage, was alles unter den Begriff der Werbung fällt, unterschiedlich beantwortet wird. Besonders umstritten ist hierbei, ob in der Veröffentlichung der Packungsbeilagen verschreibungspflichtiger Medikamente im Internet eine unerlaubte Werbung zu sehen ist.

Mit dieser Frage beschäftigt sich der vorliegende Podcast. Aufgrund des großen Umfangs dieses Themas besteht der Podcast aus zwei Teilen. Heute hören Sie den ersten Teil

Mit “Heilmittel & Recht” unterhält die Kanzlei Dr. Bahr ein eigenes Informations-Portal zum großen Bereich des Heilmittelwerberechts.



# 27/05/2010 | Kommentare (0) | Heilmittelwerberecht | Gewerbl. Rechtsschutz

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