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Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter? - Teil 2

Heute gibt es den 2. Teil unserer dreiteiligen Folge. Der 1.Teil ist letzte Woche erschienen.

Inhaltlich geht es im heutigen Podcast um die Frage, ob der Arbeitgeber sich strafbar macht, wenn er unerlaubt die Mails seines ausgeschiedenen Mitarbeiters liest. Und ob auch der System-Administrator mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn er dem Wunsch seines Chef nachgibt, die Passwörter zu dem Mail-Account des Mitarbeiters herauszugeben.



# 31/07/2008 | Kommentare (4) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Kommentare sind deaktiviert!!!

  1. Yan sagt am Aug 12, 2008 @ 08:04 PM:

    Warum kann nicht einfach davon ausgegangen werden, dass der Mitarbeiter durch das nicht Löschen seines Accounts beim Ausscheiden dem Arbeitgeber automatisch Einsicht in seine Maildaten ausdrücklich gewährt? Darüberhinaus muss der ausgeschiedene Mitarbeiter doch dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, seinen privaten Account zu entfernen. Sonst würde ja die kostenlose Weiternutzung zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Weiter anwachsende Datenmengen sind doch auch ein Kostenfaktor.

  2. RA Dr. Bahr sagt am Aug 14, 2008 @ 02:26 AM:

    @Yan: Weil aus dem Löschen, d.h. dem Nichstun, nicht eine wirksame Einwilligung herauslesbar ist.

    Und: Die weitere Nutzung kann der Arbeitgeber doch problemlos unterbinden, indem er den Mail-Account deaktiviert, so dass dr Arbeitnehmer weder empfangen noch versenden kann.

  3. Ich sagt am Sep 7, 2008 @ 12:43 PM:

    Wird es denn jetzt eigentlich auch noch einen dritten Teil geben, schließlich liegen die letzten zwei doch schon etwas zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ich

  4. RA Dr. Bahr sagt am Sep 12, 2008 @ 12:19 AM:

    @Ich: Ja, Teil 3 gibt es in der nächsten oder übernächsten Woche. Haben wir nicht vergessen ;-)

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