Unbefugte Veröffentlichung von Daten im Internet kann Straftat sein
Das Amtsgericht Marburg hatte Ende 2007 einen seltenen, aber umso interessanteren Fall zu entscheiden. Nämlich ob die unbefugte Veröffentlichung von persönlichen Daten eines Dritten eine Straftat darstellen kann.
Der Beschuldigte hat auf seiner Internetseite im Rahmen eines Artikels über eine dritte Person einen Auszug aus dessen Bundeszentralregister veröffentlicht. Trotz mehrfacher Aufforderungen löschte der Beschuldigte die Daten nicht.
In der Praxis ist es so, dass Datenschutzverletzungen, auch wenn sie vorsätzlich begangen werden, zunächst nur bloße Ordnungswidrigkeiten sind. Erst dann, wenn die Tat gegen Entgelt oder in Schädigungsabsicht erfolgt, liegt nach dem Gesetz eine Straftat vor.
Sind veraltete Preisangaben in Preissuchmaschinen abmahnfähig?
In unserem heutigen Podcast wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, ob veraltete Preisangaben in Preissuchmaschinen eine Rechtsverletzung darstellen.
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte Ende 2006 einen Fall zu entscheiden, bei dem die Preissuchmaschine lediglich zweimal am Tag Updates vornahm. Dies hatte zur Folge, dass bestimmte Preisänderungen der Online-Shops nur mit leichter Verzögerung in die Suchmaschine übernommen und angezeigt wurden. Ein Mitbewerber sah dies als wettbewerbswidrig an und sprach eine Abmahnung aus.
Zu Recht?
In welchem Umfang dürfen Fernsehausschnitte in anderen TV-Magazinen verwendet werden - oder: Das Ende von Stefan Raabs TV-Total?
Eine Ende 2007 erschienene Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat in der Medienbranche für viel Furore gesorgt. Es handelt sich dabei um das „TV-Total“-Urteil.
Beklagte war die Produktionsfirma Brainpool TV des bekannten Fernsehmoderators Stefan Raab. Inhaltlich ging es um die Show “TV-Total.“ In dieser Sendung zeigt Stefan Raab regelmäßig Ausschnitte aus Sendungen anderer Fernsehsender und kommentiert diese. Die Klägerin machte nun geltend, dass das Zeigen dieser Ausschnitte sie in ihrem Urheberrecht verletze.
Nach deutschem Recht ist es erlaubt, fremde Inhalte zu benutzen, wenn ein neues, eigenständiges Werk geschaffen wird. Das heißt, wenn die neuen Inhalte im Vordergrund und die übernommenen klar im Hintergrund stehen.
Dies haben die BGH-Richter im Fall der Sendung von Stefan Raab als nicht gegeben angesehen. Es reiche nicht aus, Fernseh-Ausschnitte nur aus Gründen der Komik zu zeigen, sondern es bedürfe vielmehr einer thematischen Einbettung in das Konzept der Sendung. Wichtig ist dabei, dass der Bundesgerichtshof nicht auf das Senderformat insgesamt abgestellt hat, sondern auf jeden einzelnen gezeigten Ausschnitts-Bericht.
Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten
Trotz der großen Praxisrelevanz und der enormen wirtschaftlichen Bedeutung ist der Bereich des Domain Parkings in der Rechtsprechung bislang kaum anzutreffen.
So gibt es bisher erst eine knappe Handvoll von gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema.
Der heutige Podcast beleuchtet daher diesen Bereich ein wenig näher
Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2
Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss in den Gesetgebungsorganen beraten und beschlossen werden. Am vergangenen Freitag, den 19.09.2008, erfolgte bereits eine Beratung im Bundesrat. Siehe hierzu den Artikel von RA Dr. Bahr “Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel”.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes über die Tätigkeit von so genannten Auskunfteien der gestiegenen Bedeutung im modernen Geschäftsverkehr angepasst werden. Die Neuregelungen sollen vor allem die von Unternehmen praktizierten Verfahren für den Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer machen.
Der Podcast ist aufgrund des großen Umfangs in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Letzte Woche erschien der erste.
Die heutige Folge beschäftigt sich mit den sonstigen, neben dem Scoring angedachten Neuerungen (insb. Auskunftsansprüche).
Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1
Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss in den Gesetgebungsorganen beraten und beschlossen werden. Am vergangenen Freitag, den 19.09.2008, erfolgte bereits eine Beratung im Bundesrat. Siehe hierzu den Artikel von RA Dr. Bahr “Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel”.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes über die Tätigkeit von so genannten Auskunfteien der gestiegenen Bedeutung im modernen Geschäftsverkehr angepasst werden. Die Neuregelungen sollen vor allem die von Unternehmen praktizierten Verfahren für den Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer machen.
Der Podcast ist aufgrund des großen Umfangs in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Nächste Woche folgt Teil zwei.
Die heutige Folge beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Regelungen zu Auskunfteien.
Das Reformgesetz zu den 0180-Rufnummern
Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zu den so genannten 0180- Rufnummern verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss zuvor im Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen werden. Dies ist für September beziehungsweise Oktober 2008 vorgesehen.
In der breiten Öffentlichkeit ist das Gesetz vor allem unter dem Aspekt bekannt geworden, dass die Kosten für Anrufe bei 0180-Rufnummern transparenter und preisgünstiger werden sollen. Relativ unbekannt ist, dass das Gesetz noch zwei weitere wichtige Punkte neu regeln soll: Zum einen die Einführung der Schriftform beim Wechsel des Telefonanbieters, zum anderen die Statuierung eines datenschutzrechtlichen Opt-Ins.
Insgesamt gibt es also drei wichtige Neuerungen, die der Gesetzgeber anstrebt.
Die Blacklist bei Kundendaten: Wann darf ich personenbezogene Daten nur sperren, muss sie aber nicht löschen?
Der Fall ist schnell erzählt:
Der Unternehmer U hat dem Verbraucher V – aus welchen Gründen auch immer – unerlaubte E-Mail-Werbung geschickt. Damit sichergestellt ist, dass der V nicht erneut Post von ihm erhält, speichert der U die E-Mail-Adresse von dem V in seiner Blacklist. Der V ist erbost. Aufgrund des Datenschutzrechts stehe ihm ein uneingeschränkter Löschungsanspruch zu. Und dieser Löschungsanspruch beziehe sich selbstverständlich auch auf seine E-Mail-Adresse.
Hat der V Recht? Muss der U wirklich sämtliche Daten löschen? Und wenn ja, wie soll er ohne Blacklist sicherstellen, dass der V nicht erneut Post bekommt?
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Der V hat Unrecht. Selbstverständlich darf der U die E-Mail-Adresse des V bei sich in einer Blacklist speichern.
Von diesem Instrument machen bislang noch viel zu wenige Unternehmen Gebrauch und löschen bei ersten Beschwerden von Kunden einfach unwiderbringlich sämtliche Daten.
Siehe zum Bereich des Gewerblichen Adresshandels auch unser Informationsportal “Adresshandel & Recht”, das den gesamten Themenbereich bewusst ausschließlich aus unternehmensbezogener Sicht beleuchtet.


