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Richtige Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Teil 1

Wir haben bereits mehrfach darüber gesprochen, wann ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen zu bestellen ist. So u.a. die Podcast-Folge “Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Adresshandel”.

Heute nun beschäftigen wir uns mit der Frage, wie denn ein solcher Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und was dabei alles zu beachten ist.

Aufgrund der Länge erscheint der Podcast in zwei Teilen. Heute hören Sie den ersten Teil. Den zweiten Teil gibt es nächste Woche.



# 11/06/2009 | Kommentare (1) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Adresshandel | Gewerbl. Rechtsschutz

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  1. RA Dr. Noogie C. Kaufmann sagt am Jun 19, 2009 @ 04:01 PM:

    Sehr geehrter Herr Stumpf,

    eine Veröffentlichungspflicht sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor.

    Allerdings ist eine Benachrichtigung der Mitarbeiter zu empfehlen, wer im Hause als Datenschutzbeauftragter bestellt ist.

    Eine Registergericht gibt es nicht.

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