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Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2

Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss in den Gesetgebungsorganen beraten und beschlossen werden. Am vergangenen Freitag, den 19.09.2008, erfolgte bereits eine Beratung im Bundesrat. Siehe hierzu den Artikel von RA Dr. Bahr “Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel”.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes über die Tätigkeit von so genannten Auskunfteien der gestiegenen Bedeutung im modernen Geschäftsverkehr angepasst werden. Die Neuregelungen sollen vor allem die von Unternehmen praktizierten Verfahren für den Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer machen.

Der Podcast ist aufgrund des großen Umfangs in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Letzte Woche erschien der erste.

Die heutige Folge beschäftigt sich mit den sonstigen, neben dem Scoring angedachten Neuerungen (insb. Auskunftsansprüche).



# 02/10/2008 | Kommentare (0) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1

Die Bundesregierung hat vor kurzem das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring verabschiedet. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, sondern muss in den Gesetgebungsorganen beraten und beschlossen werden. Am vergangenen Freitag, den 19.09.2008, erfolgte bereits eine Beratung im Bundesrat. Siehe hierzu den Artikel von RA Dr. Bahr “Gesetzliche Reformbestrebungen im gewerblichen Adresshandel”.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes über die Tätigkeit von so genannten Auskunfteien der gestiegenen Bedeutung im modernen Geschäftsverkehr angepasst werden. Die Neuregelungen sollen vor allem die von Unternehmen praktizierten Verfahren für den Verbraucher transparenter und nachvollziehbarer machen.

Der Podcast ist aufgrund des großen Umfangs in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Nächste Woche folgt Teil zwei.

Die heutige Folge beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Regelungen zu Auskunfteien.



# 25/09/2008 | Kommentare (0) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Die Blacklist bei Kundendaten: Wann darf ich personenbezogene Daten nur sperren, muss sie aber nicht löschen?

Der Fall ist schnell erzählt:

Der Unternehmer U hat dem Verbraucher V – aus welchen Gründen auch immer – unerlaubte E-Mail-Werbung geschickt. Damit sichergestellt ist, dass der V nicht erneut Post von ihm erhält, speichert der U die E-Mail-Adresse von dem V in seiner Blacklist. Der V ist erbost. Aufgrund des Datenschutzrechts stehe ihm ein uneingeschränkter Löschungsanspruch zu. Und dieser Löschungsanspruch beziehe sich selbstverständlich auch auf seine E-Mail-Adresse.

Hat der V Recht? Muss der U wirklich sämtliche Daten löschen? Und wenn ja, wie soll er ohne Blacklist sicherstellen, dass der V nicht erneut Post bekommt?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Der V hat Unrecht. Selbstverständlich darf der U die E-Mail-Adresse des V bei sich in einer Blacklist speichern.

Von diesem Instrument machen bislang noch viel zu wenige Unternehmen Gebrauch und löschen bei ersten Beschwerden von Kunden einfach unwiderbringlich sämtliche Daten.

Siehe zum Bereich des Gewerblichen Adresshandels auch unser Informationsportal “Adresshandel & Recht”, das den gesamten Themenbereich bewusst ausschließlich aus unternehmensbezogener Sicht beleuchtet.



# 11/09/2008 | Kommentare (0) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten

Die heutige Folge beschäftigt sich mit einer Frage aus dem Bereich des Gewerblichen Adresshandels. Nämlich welche Sorgfaltspflichten den Käufer von Adressdaten treffen.

Gehen wir zur Verdeutlichung unseres heutigen Themas von nachfolgendem Beispiel aus:

Das deutsche Unternehmen A kauft von dem Unternehmen B, das in der Schweiz sitzt, 10.000 Adressdaten. Der A will diese Daten nutzen, um für sein neues Produkt zu werben. Der A lässt sich hierzu schriftlich von dem B versichern, dass sämtliche Adressdaten über ein wirksames Opt-In verfügen.
Nachdem der A nun die 10.000 Adressen per E-Mail angeschrieben hat, hagelt es Abmahnungen wegen unerlaubten Spams. Schnell stellt sich heraus, dass die Zusicherung von dem B keinen Pifferling wert ist. Keine der Adressen verfügt in Wahrheit über ein wirksames Opt-In. Der A fühlt sich von dem B betrogen.
Kann der A die Abmahner nun einfach an den B verweisen, weil er doch selbst betrogen wurde? Oder haftet er im Außenverhältnis und kann sich den entstandenen Schaden nur als Regress wiederholen?



# 28/08/2008 | Kommentare (5) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Adresshandel

Viele Adresshändler, die unterhalb der magischen Grenze von 10 Mitarbeitern liegen, denken, sie bräuchten keinen Datenschutzbeauftragten, da ihre Mitarbeiteranzahl eben so gering ist.

Dies ist ein Irrtum: Das Gesetz verlangt in bestimmten Fällen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen Datenschutzbeauftragten. Das heißt, auch wenn der Adresshändler Einzelunternehmer ist, trifft ihn diese Verpflichtung. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, dass bei bestimmten Arten von Tätigkeiten derart sensible datenschutzrechtliche Bereiche tangiert werden, dass es auf jeden Fall eines Datenschutzbeauftragten bedarf.

Dieser Problematik geht der heutige Podcast nach.



# 27/12/2007 | Kommentare (0) | Gewerbl. Adresshandel | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz

Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 2

Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht.

Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:

- Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse

- bestimmt oder bestimmbar

- natürliche Personen

Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil. Der erste Teil ist letzte Woche erschienen. Der heutige, zweite Teil beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Merkmal der “natürlichen Person”.



# 06/12/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Adresshandel | Gewerbl. Rechtsschutz | Glücks- / GewinnspielR

Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 1

Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht.

Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:

- Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse

- bestimmt oder bestimmbar

- natürliche Personen

Aufgrund des großen Umfangs ist der Podcast in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den ersten Teil. Der zweite Teil erscheint nächste Woche. Der heutige Teil beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse und der Frage nach der Bestimmbarkeit einer Person.



# 29/11/2007 | Kommentare (0) | Recht d. Neuen Medien | Gewerbl. Rechtsschutz | Gewerbl. Adresshandel